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Beispiele

Zweites Beispiel

 

Nehmen wir an, ein Prüfungskandidat hat im Fach „VWL/BWL“ 44 Punkte erzielt und im Fach „Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft“ 45 Punkte erzielt.

 

Erste Frage: Liegen beide Punktwerte in der Spanne von 30 bis 49 Punkten?

 

Antwort: Ja.

 

Zweite Frage: Verteilen sich die beiden nicht bestandenen Fächer so auf die beiden Prüfungsteile, dass pro Prüfungsteil nur ein Fach nicht bestanden ist?

 

Antwort: Nein. Beide Fächer gehören zum ersten Prüfungsteil.

 

Ergebnis: Der Prüfungskandidat hat keine Möglichkeit des mündlichen Ausgleichs.

 

Er kann aber beide Fächer beim nächsten schriftlichen Prüfungstermin neu schreiben.

 

Seine bestandenen Fächer bleiben „stehen“ und werden ebenfalls auf den nächsten Prüfungstermin übertragen.

 

Drittes Beispiel

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