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Beispiele

Drittes Beispiel

 

Nehmen wir abschließend an, ein Prüfungskandidat hat im Fach "Rechnungswesen" 28 Punkte erzielt und alle anderen Fächer aus beiden Prüfungsteilen bestanden.

 

Erste Frage: Liegt der Punktwert in der Spanne von 30-49 Punkten?

 

Antwort: Nein!

 

Ergebnis: Der Prüfungskandidat hat keine Möglichkeit des mündlichen Ausgleichs.

 

Er kann das Fach „Rechnungswesen“ beim nächsten schriftlichen Prüfungstermin neu schreiben.

 

Seine bestandenen Fächer bleiben „stehen“ und werden ebenfalls auf den nächsten Prüfungstermin übertragen.

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